Im Rahmen der Identifizierung und Überprüfung von Neu- und Bestandskunden (= Know Your Customer Process“ oder kurz „KYC“) zur Prävention von Geldwäsche, Korruption und Terrorismusfinanzierung sind Unternehmen zur Dokumentation Ihrer Recherchen gesetzlich verpflichtet. Dabei stehen schon lange nicht mehr nur Unternehmen aus dem Finanzsektor in der Pflicht; Organisationen aus allen Bereichen müssen sich mit der Thematik auseinandersetzen.
Zur Vereinheitlichung der Anforderungen wurden internationale Mindeststandards für die KYC Prüfung festgelegt, die u. a. in der EU-Geldwäsche-Richtlinie, aber auch in weiteren Gesetzen geregelt sind. So müssen beispielsweise Informationen und Dokumente zur Identität von Unternehmen, deren gesetzlichen Vertretern und über die Art der Geschäftsbeziehung gespeichert und mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 8 GwG). In Deutschland wird dieser Prozess durch die BaFin überwacht und Nichteinhaltung ggf. mit Sanktionen bestraft.
Registerauszüge können allerdings auch als allgemeine Firmenauskunft dienen, so z. B. im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge.
fintract hilft Ihnen dabei, mittels OCR-Schnittstelle strukturierte Daten aus Handelsregister- oder Transparenzregisterauszügen zu generieren und diese an Ihre Software zu übergeben. Eine manuelle Datenübertragung entfällt und spart Ihnen wertvolle Zeit für Ihr Kerngeschäft.
Für unsere langjährig erprobte OCR ist die Texterkennung einzelner Unternehmensinformationen ein Einfaches. Zu diesen Daten zählen u.a.:
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Daher können wir insbesondere für die Digitalisierung von Standard-Dokumenten eine schnelle Integration durch API-Lösung garantieren.
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Kein Problem – wir erweitern stetig unsere Produktpalette und trainieren unsere
OCR kontinuierlich weiter an.
Marco Paparella
Head of Sales
[email protected]
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